Schulabschluss nachholen
Die Volkshochschule ist eine wichtige Institution der Erwachsenenbildung in Deutschland und sieht sich unter anderem im Bereich des zweiten Bildungsweges in der Pflicht. Das Recht auf Bildung ist das Fundament ihres Bildungsauftrages und sorgt unter anderem dafür, dass man an der VHS Schulabschlüsse nachholen kann.
All diejenigen, die zu Schulzeiten falsche Prioritäten gesetzt haben oder ernsthafte Lernschwierigkeiten hatten, müssen darunter keineswegs ein Leben lang leiden, sondern können etwaige Bildungslücken schließen, indem sie den einen oder anderen VHS-Kurs besuchen. Hier ist das lebenslange Lernen nicht bloß eine hohle Phrase, sondern dient als zentrale Leitlinie des Wirkens der Volkshochschule.
Wer im Laufe seines Lebens erkennt, dass ein höherer Bildungsabschluss von Vorteil wäre, sollte diesen Schritt wagen und einen höheren Schulabschluss nachholen. An diversen Bildungseinrichtungen, zu denen unter anderem auch die VHS gehört, ist dies möglich. Man muss also kein Kind oder Jugendlicher mehr sein, um die Schulbank drücken und einen anerkannten Schulabschluss erlangen zu können. Dass dies trotz spezieller Lehrgänge für Erwachsene eine große Herausforderung ist, steht außer Frage und sollte nicht unterschätzt werden.
Schulabschlüsse an der VHS nachmachen
All diejenigen, die noch keinen Schulabschluss in der Tasche haben oder einen höheren Bildungsabschluss anstreben, um ihre Karrierechancen nachhaltig zu optimieren und zugleich ihr Selbstwertgefühl zu steigern, können eine Abendschule, oder eine Kollegschule besuchen. Alternativ lohnt es sich, bei der örtlichen VHS vorstellig zu werden. An den Volkshochschulen kann man üblicherweise Schulabschlüsse in Vollzeit oder auch in Teilzeit neben Beruf und/oder Familie nachmachen.
Gegebenenfalls kann man auch das Kursprogramm der Volkshochschulen aus der Region berücksichtigen und dadurch sicherstellen, dass man den richtigen VHS-Lehrgang findet. Grundsätzlich ist dabei der nachträgliche Erwerb aller anerkannten Schulabschlüsse denkbar, so dass man an der VHS einen der folgenden Abschlüsse nachmachen kann:
Der Schwerpunkt liegt allerdings bei den grundlegenden Schulabschlüssen. Wer einen Schulabschluss an der VHS nachholen möchte, kann sich somit vor allem zwischen dem Hauptschulabschluss und der mittleren Reife entscheiden. Dabei sind zudem vielfach verschiedene Varianten möglich. Gegebenenfalls kann man mit dem Hauptschulabschluss Klasse 9 die Basis schaffen oder den Hauptschulabschluss Klasse 10 als Sekundarabschluss I anstreben.
Wenn es um das Nachholen des mittleren Schulabschlusses an der Volkshochschule geht, können Kurse für Menschen mit oder auch ohne Hauptschulabschluss belegt werden. Zudem muss man hier zwischen Vormittagskursen und berufsbegleitenden Abendlehrgängen unterscheiden.
Die zunehmende Akademisierung sorgt allerdings dafür, dass das (Fach-)Abitur mehr und mehr an Bedeutung gewinnt und gewissermaßen als Standard gilt. All diejenigen, die damit nicht dienen können und entsprechenden Nachholbedarf haben, werden an immer mehr Volkshochschulen fündig, die ihren Bildungsauftrag unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklungen erfüllen.
Schulabschluss online nachholen
Wer einen VHS-Lehrgang nicht in seinen Alltag integrieren kann oder sich ohnehin mehr Freiheiten wünscht, kann das Ganze in Eigenregie per Selbststudium angehen oder auch Online-Kurse belegen. Nicht zuletzt dank diverser Fernschulen kann man einen Schulabschluss online nachholen und auf diese Art und Weise zeitlich und örtlich unabhängig lernen. Das moderne E-Learning sorgt dennoch für eine effektive Wissensvermittlung, während zugleich eine umfassende Betreuung sichergestellt wird.
Auf den ersten Blick wirkt es ideal, einen Schulabschluss online nachzumachen. Dass dabei der direkte Kontakt zu anderen Kursteilnehmern auf der Strecke bleibt, ist aber leider Tatsache. Zudem muss man viel Disziplin mitbringen, um einem solchen Fernlehrgang gerecht zu werden. Zu guter Letzt ist noch zu erwähnen, dass solche Online-Kurse lediglich der Vorbereitung auf die Externenprüfung als Nichtschüler/in dienen.