VHS Kurs kündigen

Während die Anmeldung ganz einfach und selbsterklärend funktioniert, kann sich der Rücktritt zuweilen als Herausforderung erweisen. Präventiv schadet es nicht, bereits vor der Anmeldung mit der betreffenden VHS Rücksprache zu halten und sich nach den Möglichkeiten einer Abmeldung zu erkundigen.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass jede VHS eigenständig arbeitet und somit je nach Volkshochschule mehr oder weniger große Unterschiede hinsichtlich der Rücktrittsmöglichkeiten existieren können. Die Recherche kann sich aus diesem Grund immer nur auf eine VHS beziehen.
Kündigung, Stornierung, Widerruf – worin liegt der Unterschied?
Im Alltag werden die Begriffe oft durcheinandergeworfen, rechtlich bezeichnen sie aber unterschiedliche Wege, sich von einem VHS-Kurs zu lösen. Wer die Unterschiede kennt, versteht die Teilnahmebedingungen der Volkshochschule deutlich besser.
- Stornierung/Rücktritt: Man tritt vor Kursbeginn von der gebuchten Anmeldung zurück. Das ist der häufigste Fall und in den meisten Teilnahmebedingungen klar geregelt – oft gestaffelt nach dem Abstand zum Kursstart.
- Kündigung: Man beendet einen bereits laufenden Kurs vorzeitig. Ob und unter welchen Bedingungen das möglich ist, hängt stark von der jeweiligen VHS und der Kursart ab.
- Widerruf: Bei einer Anmeldung, die über das Internet oder telefonisch (also im Fernabsatz) zustande gekommen ist, kann unter Umständen ein gesetzliches Widerrufsrecht greifen. Hier gelten gesonderte Regeln, die nicht mit den allgemeinen Stornobedingungen der VHS verwechselt werden sollten.
Welcher Weg im Einzelfall der richtige ist, ergibt sich aus dem Zeitpunkt und der Art der Anmeldung. Wer früh und vor Kursbeginn handelt, hat fast immer die besseren Karten.
VHS-Kurs kündigen – Was ist zu beachten?
Grundsätzlich genügt ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise Teilnahmebedingungen der Volkshochschule, um sich ein genaues Bild von den Kündigungsmöglichkeiten zu machen. Als juristischer Laie tut man sich mit der betreffenden Fachsprache aber zuweilen etwas schwer. Aus diesem Grund macht es Sinn, sich an einigen Eckpunkten zu orientieren. Zu diesem Zweck sollte man sich die folgenden Fragen stellen:
- Bis wann kann eine Stornierung des VHS-Kurses erfolgen?
Ein wichtiger Punkt ist auch der Zeitpunkt der Stornierung. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein frühzeitiger Rücktritt die beste Lösung ist. Bis zum eigentlichen Kursbeginn kann man aber zumeist noch kurzfristig absagen. An der einen oder anderen Volkshochschule besteht zudem die Möglichkeit, nach Kursbeginn zu kündigen. In der Regel muss man dann aber triftige Gründe anführen können, ansonsten gibt es kein Geld zurück. - Fallen zusätzliche Kosten für die Kündigung des VHS-Kurses an?
Je nach VHS kann eine Stornierung eines Kurses durchaus mit Kosten verbunden sein. Ob und in welcher Höhe Stornierungsgebühren anfallen, variiert allerdings je nach Volkshochschule. Wer kurzfristig von der Teilnahme an einem bereits gebuchten VHS-Kurs zurücktreten möchte, sollte sich also darauf gefasst machen, zur Kasse gebeten zu werden. - Wie kann man sich von dem VHS-Kurs abmelden?
Wie die Abmeldung von einem VHS-Kurs zu erfolgen hat, kann man bei der betreffenden Volkshochschule erfragen. Zuweilen steht eine entsprechende Funktion auf der Website zur Verfügung, doch in den meisten Fällen bedarf es einer schriftlichen Stornierung.
In vielen Fällen liefern die Volkshochschulen auf die in Zusammenhang mit einer Kursstornierung relevanten Fragen im Programmheft und/oder auf der Website passende Antworten. Mit ein wenig Recherche lässt sich so rasch Klarheit schaffen. Ansonsten kann man das Team der betreffenden Volkshochschule beispielsweise telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um sich in Sachen Stornierung zu informieren.
Welche Fristen und Gebühren sind üblich?
Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht, weil jede Volkshochschule ihre eigenen Teilnahmebedingungen aufstellt. Dennoch lassen sich einige typische Muster erkennen, an denen man sich grob orientieren kann. Verbindlich ist am Ende aber immer das, was in den Bedingungen der konkreten VHS steht.
Häufig sieht man eine Staffelung, die sich am Abstand zum Kursbeginn orientiert:
- Rücktritt mit größerem Vorlauf: Wer einige Tage oder Wochen vor Kursstart absagt, kommt vielerorts kostenfrei oder nur mit einer geringen Bearbeitungsgebühr aus dem Vertrag.
- Rücktritt kurz vor Kursbeginn: In den letzten Tagen vor dem Start wird oft ein Teil der Kursgebühr einbehalten oder eine Bearbeitungspauschale fällig.
- Rücktritt nach Kursbeginn: Ist der Kurs bereits gestartet, bleibt die Gebühr in vielen Fällen ganz oder teilweise bestehen – eine Erstattung gibt es dann meist nur bei nachgewiesenen wichtigen Gründen.
Konkrete Eurobeträge lassen sich seriös nicht pauschal nennen, da sie sich von VHS zu VHS und von Kursart zu Kursart unterscheiden. Bei einem günstigen Abendkurs sieht die Staffelung anders aus als bei einer mehrtägigen Bildungsfreistellung oder einem prüfungsvorbereitenden Sprachkurs mit Materialkosten. Deshalb gilt: vor der Anmeldung einmal kurz in die Teilnahmebedingungen schauen und im Zweifel direkt nachfragen, statt sich später zu ärgern.
Vom VHS-Kurs zurücktreten mit diesem Muster
Insbesondere das Wie in Zusammenhang mit der Stornierung eines VHS-Kurses bereitet vielen Menschen Probleme. Aus diesem Grund ist der Wunsch nach einer geeigneten Vorlage recht groß. Dabei ist zu beachten, dass üblicherweise eine formlose Mitteilung an die VHS ausreicht, um sich wieder abzumelden. Auf einen Musterbrief kann man so getrost verzichten. Allerdings sollte man bei der Formulierung deutlich machen, dass man den Kurs storniert und zudem die folgenden Eckpunkte nennen:
- Name
- Adresse
- Kursbezeichnung
- Kursnummer
Sinnvoll ist es außerdem, das gewünschte Rücktrittsdatum, die eigene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen und gegebenenfalls die Bankverbindung für eine etwaige Rückerstattung anzugeben. Wer per E-Mail storniert, sollte um eine kurze Bestätigung des Eingangs bitten. So hat man im Zweifel einen Nachweis, dass und wann die Abmeldung erfolgt ist – das kann bei der Frage nach Fristen entscheidend sein.
Eine knappe, höfliche Formulierung genügt vollkommen. Ein einziger Satz, der Kurs, Kursnummer und den Wunsch nach Stornierung enthält, reicht in der Regel aus. Wichtiger als die Form ist die Rechtzeitigkeit: Maßgeblich ist meist, wann die Mitteilung bei der VHS eingeht, nicht wann man sie abgeschickt hat.
Online-Anmeldung und Widerrufsrecht
Allerdings gibt es Besonderheiten: Beginnt der Kurs auf ausdrücklichen Wunsch noch innerhalb der Widerrufsfrist, kann anteilig für die bereits erbrachte Leistung gezahlt werden müssen. Außerdem nehmen manche Volkshochschulen eine kommunale oder hoheitliche Stellung ein, was die Anwendbarkeit der Fernabsatzregeln im Einzelfall beeinflussen kann. Im Zweifel lohnt ein Blick in die Widerrufsbelehrung, die seriöse Anbieter bei der Online-Anmeldung mitschicken.
Sonderfälle: Krankheit, Umzug und ausgefallene Kurse
Nicht jede Abmeldung ist freiwillig. Häufig zwingen Lebensumstände zum Rücktritt, und für einige dieser Fälle gibt es an vielen Volkshochschulen eigene Regelungen.
Krankheit oder andere wichtige Gründe
Wer wegen einer länger andauernden Erkrankung nicht teilnehmen kann, sollte das der VHS frühzeitig mitteilen und gegebenenfalls ein ärztliches Attest beilegen. Manche Volkshochschulen erstatten in solchen Fällen anteilig oder bieten an, den Platz in einen späteren Kurs umzubuchen. Ein automatischer Anspruch besteht aber nicht überall – entscheidend sind die Teilnahmebedingungen.
Umzug oder berufliche Veränderung
Ein Wohnortwechsel oder neue Arbeitszeiten sind nachvollziehbare Gründe, befreien aber nicht automatisch von der Zahlungspflicht. Auch hier gilt: je früher die Mitteilung, desto besser stehen die Chancen auf eine kulante Lösung. Ein freundlich vorgetragenes Anliegen wird von den Volkshochschulen erfahrungsgemäß oft entgegenkommend behandelt.
Wenn die VHS den Kurs absagt
Kommt zu wenig Anmeldungen zusammen oder fällt eine Kursleitung aus, kann die Volkshochschule selbst einen Kurs absagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Kursgebühr in aller Regel vollständig zurückerstattet. Wer auf den Kurs angewiesen ist, sollte sich nach einem Ersatztermin oder einem vergleichbaren Angebot erkundigen.
Häufige Fehler und Missverständnisse
Rund um die Kündigung eines VHS-Kurses halten sich einige Annahmen hartnäckig, die in der Praxis zu unnötigem Ärger führen. Die folgenden Punkte sollte man im Blick behalten.
- Einfaches Fernbleiben ist keine Abmeldung. Wer schlicht nicht erscheint, hat den Kurs nicht storniert und bleibt zahlungspflichtig. Eine ausdrückliche Mitteilung ist immer nötig.
- Mündlich ist nicht gleich nachweisbar. Ein Telefonat mag schnell sein, lässt sich später aber kaum belegen. Besser per E-Mail oder schriftlich, mit Bitte um Bestätigung.
- Zu langes Abwarten kostet Geld. Viele Gebührenstaffeln verschärfen sich, je näher der Kursbeginn rückt. Wer absehbar nicht teilnehmen kann, sollte nicht zögern.
- Die Bedingungen anderer VHS sind nicht übertragbar. Was bei einer Volkshochschule kulant geregelt ist, kann bei einer anderen strenger gehandhabt werden.
- Widerruf und Storno verwechseln. Beides folgt unterschiedlichen Regeln. Wer online gebucht hat, prüft zuerst, ob ein Widerruf noch möglich ist.
Bildung geht auch online!
Noch bevor man sich für einen VHS-Kurs anmeldet und dann gegebenenfalls um eine Kündigung kümmern muss, sollte man sich bewusst machen, dass Bildung auch online wunderbar funktioniert. Das E-Learning kommt vielfach zum Einsatz und hat sich längst bewährt. Die allgemeine Anonymität des Internets lässt sich so mithilfe von Chats, Foren, virtuellen Klassenzimmern, Podcasts und digitalen Skripten überwinden. Im Vergleich dazu erscheint das Konzept mancher klassischer Volkshochschulkurse zuweilen etwas behäbig. Dass die VHS aber durchaus in der Lage ist, die digitale Technik gekonnt einzusetzen, zeigen die zahlreichen Online-Kurse, die mittlerweile zum Programm vieler Volkshochschulen gehören.
Wer ohnehin zeitliche oder örtliche Flexibilität sucht, fährt mit einem Online-Angebot oft besser – und das Thema Kündigung stellt sich dann seltener, weil viele Online-Formate von vornherein flexibler gebucht werden können. Neben den Volkshochschulen halten auch Fernschulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen Online-Angebote bereit, unter anderem in Form sogenannter MOOCs. Über das Internet kann man sich somit zeitlich und örtlich unabhängig weiterbilden. Selbst ein akademisches Online-Studium ist möglich. Das beste Beispiel dafür ist die renommierte Fernuniversität in Hagen, die Online-Studierenden den Bachelor oder Master in Aussicht stellt.
