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VHS Bildungsurlaub

Bildungsurlaub – Was ist das? Diese Frage taucht immer wieder auf und macht deutlich, dass diesbezüglich noch Aufklärungsbedarf besteht. Viele Menschen können sich vielleicht gar nichts unter einem Bildungsurlaub vorstellen und wissen auch nicht, ob und wieviel Bildungsurlaub ihnen zusteht. Ein Blick ins Gesetz hilft hier grundsätzlich weiter, erweist sich aufgrund der stark variierenden Bestimmungen aber auch als große Herausforderung.

Darüber hinaus gilt es ebenfalls, passende Angebote für den geplanten Bildungsurlaub zu finden. Diesbezüglich lohnt es sich, einen Blick auf das Kursprogramm der örtlichen Volkshochschule zu werfen. Zunächst sollte man aber wissen, was ein Bildungsurlaub überhaupt ist. Dieser lässt sich als spezielle Variante des Urlaubs definieren, der zwar arbeitsfrei ist, aber für eine politische oder berufliche Qualifizierungsmaßnahme genutzt wird. Im Bildungsurlaub geht es folglich nicht um eine Erholung, sondern um eine Weiterbildung, für die der Arbeitnehmer freigestellt wird. Vielfach ist daher auch von einer Bildungsfreistellung die Rede.

Bildungsurlaub an der VHS

Obgleich die meisten VHS-Kurse einmal wöchentlich stattfinden und sich so mit dem Beruf vereinbaren lassen, wird man auch auf der Suche nach einem Bildungsurlaub an der örtlichen Volkshochschule oftmals fündig. Neben privaten Anbietern sind folglich die Volkshochschulen lohnende Adressen, wenn es um einen kompakten Bildungsurlaub geht.

Im Zuge eines solchen Intensivkurses im Blockmodell erwerben die Teilnehmer innerhalb kürzester Zeit komprimiertes Wissen und können die Freistellung vom Job so optimal zum Erwerb neuer Kenntnisse und Kompetenzen nutzen. Sprachkurse, IT-Workshops und vieles mehr ist als Bildungsurlaub an der VHS verfügbar, so dass man sich hier in unterschiedlichsten Bereichen fortbilden kann. Private Bildungseinrichtungen sollte man aber ebenfalls nicht gänzlich außer Acht lassen, um sich auf diese Art und Weise eine größtmögliche Auswahl an Bildungsurlauben zu sichern.

Gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub

Wenn es um einen Bildungsurlaub geht, sind zunächst die betreffenden gesetzlichen Regelungen von Belang. Bereits in den 1970er-Jahren hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation dazu verpflichtet, bezahlten Bildungsurlaub zu gewähren. Da die Bildung in Deutschland jedoch Ländersache ist, existieren zum Teil gravierende Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Eine bundesweit einheitliche Gesetzesgrundlage zum Bildungsurlaub existiert folglich nicht. Stattdessen verfügen die Länder diesbezüglich über eine eigene Gesetzgebung. Beispiele dafür sind unter anderem das nordrhein-westfälische Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung, das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz, das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg und das Berliner Bildungsurlaubsgesetz. In Sachsen und Bayern gibt es dahingegen keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub.

Häufige Fragen zum Bildungsurlaub

Nicht nur die Gesetzeslage betreffend tauchen in Zusammenhang mit dem Thema Bildungsurlaub immer wieder Fragen auf. Im Mittelpunkt steht dabei vielfach der Anspruch auf Bildungsurlaub, wobei auch hinsichtlich der Funktionsweise solcher Qualifizierungsmaßnahmen zuweilen Klärungsbedarf besteht. All diejenigen, die sich vorab umfassend informieren wollen, bevor sie sich an den Arbeitgeber und/oder eine Bildungseinrichtung wenden, tun gut daran, zu recherchieren und zu vergleichen. Nachfolgend findet sich eine Auswahl der häufigsten Fragen, so dass sich Interessierte ein genaues Bild machen können.

Wem steht Bildungsurlaub zu?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der länderspezifischen Regelungen Bildungsurlaub geltend machen. Zuweilen kommt auch für Beamte ein Bildungsurlaub infrage, wobei es sich dann eher um einen Sonderurlaub handelt.

Wieviel Bildungsurlaub steht mir zu?

Der Umfang des Bildungsurlaubs ist für Berufstätige ebenfalls von großem Interesse. Aus diesem Grund fragen sich Interessenten immer wieder aufs Neue, wieviel Bildungsurlaub ihnen zusteht. Wer diesbezüglich recherchiert und nach einer allgemeingültigen Antwort sucht, muss feststellen, dass es diese aufgrund der gesetzlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern nicht geben kann. In der Regel wird bezahlter Bildungsurlaub aber für fünf Arbeitstage jährlich gewährt.

Wie kann man einen Bildungsurlaub beantragen?

All diejenigen, die ihren Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen möchten, müssen zunächst einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser wird beim Arbeitgeber eingereicht und enthält detaillierte Informationen zur geplanten Bildungsmaßnahme. Darüber hinaus muss die Antragstellung fristgerecht erfolgen.

Bildungsurlaub abgelehnt – Was tun?

Arbeitnehmer, die einen Bildungsurlaub zur beruflichen oder politischen Weiterbildung planen, stoßen bei ihrem Arbeitgeber leider nicht immer auf Wohlwollen. Eine Ablehnung des Antrags ist dann die Folge. Hier bietet es sich an, das Gespräch zu suchen und gegebenenfalls eine Bildungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Den Landesgesetzen entsprechend kann der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub unter gewissen Umständen durchaus ablehnen, weshalb eine genaue Kenntnis der Rechtslage unerlässlich ist. Liegt kein gesetzlich zulässiger Grund vor, muss man die Ablehnung nicht hinnehmen und kann sich durchaus zur Wehr setzen.

Wer zahlt den Bildungsurlaub?

Die Kosten des Bildungsurlaubs sind ebenfalls ein großes Thema, mit dem sich Weiterbildungsinteressierte ausführlich beschäftigen sollten. Zunächst ist festzuhalten, dass es sich um eine bezahlte Bildungsfreistellung handelt und man somit keine Abstriche beim Gehalt machen muss. Die mit der Weiterbildung verbundenen Kosten werden dann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.

Kann man einen Bildungsurlaub auch für Fernkurse nutzen?

Im Falle eines Fernlehrganges sind keine Präsenzen vor Ort erforderlich, so dass ein Bildungsurlaub eigentlich kein Thema ist. Anlässlich der Prüfungen oder vereinzelten Präsenzen könnte es aber doch Sinn machen, einen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend zu machen. In der Regel ist dies allerdings nicht möglich, wobei eine Klärung des Einzelfalls immer anzuraten ist und zu einer Ausnahme führen kann.

Wie sieht es nach einem Jobwechsel mit dem Anspruch auf Bildungsurlaub aus?

Ein alter Anspruch auf Bildungsurlaub kann nicht einfach nach einem Jobwechsel geltend gemacht werden. Hier ist das Wohlwollen des neuen Arbeitgebers gefordert.

Wie kann der Anspruch auf Bildungsurlaub übertragen werden?

Es kann durchaus vorkommen, dass man in einem Jahr nicht dazu kommt, seinen Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Idealerweise kann man den Anspruch dann auf das nächste Jahr übertragen und mit den neuen Ansprüchen zusammenfassen. Ob und inwiefern dies möglich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Der jeweilige Sachverhalt ist daher individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesgesetze zu klären.

Kann man auch für eine Sprachreise Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?

Sprachreisen nehmen typischerweise ein paar Tage oder Wochen in Anspruch und sind daher vermeintlich prädestiniert für einen Bildungsurlaub. Allerdings ist es gar nicht so sicher, ob ein solcher dafür in Anspruch genommen werden kann. Die landesrechtlichen Regelungen können hier variieren, weshalb Interessierte eine individuelle Recherche betreiben müssen. Mitunter kann auch der Veranstalter der Sprachreise Auskunft geben.

Welche Veranstalter werden in Zusammenhang mit einem Bildungsurlaub anerkannt?

Die Bewilligung eines Bildungsurlaubes hängt vielfach auch von der jeweiligen Bildungseinrichtung ab. Dabei muss es sich um einen anerkannten Veranstalter handeln, um Bildungsurlaub beanspruchen zu können. Maßgebend für die Anerkennung des Veranstalters sind die betreffenden Landesgesetze. Wenn beispielsweise die Wahl auf die VHS fällt, dürfte es allerdings nie Probleme mit der Anerkennung dieser als Veranstalter des Bildungsurlaubes geben.

 




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Dieser Beitrag wurde zuletzt am 19.11.2024 aktualisiert.

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