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VHS Bildungsprämie

In Zusammenhang mit einer Weiterbildung oder anderweitigen Qualifizierungsmaßnahme fällt immer wieder der Begriff Bildungsprämie. All diejenigen, die an einer zusätzlichen Qualifikation interessiert sind und nicht wissen, worum es sich bei der Bildungsprämie handelt, sollten nicht einfach darüber hinweggehen, sondern sich stattdessen eingehend informieren. Da die Kosten für eine Weiterbildung zuweilen recht hoch ausfallen können, ist jede Möglichkeit einer Förderung überaus willkommen und sollte folglich genutzt werden.

Bildungsprämie – Was ist das?

Die Definition der Bildungsprämie beschreibt diese als öffentliche Förderung von Weiterbildungen. Die deutsche Bundesregierung hat mit der Bildungsprämie ein Instrument geschaffen, das über den Europäischen Sozialfonds und das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert wird. Wer in den Genuss der Bildungsprämie kommt, erhält so eine finanzielle Unterstützung zu einer individuellen und beruflichen Weiterbildung.

Durch die bereitgestellten Mittel soll die allgemeine Bereitschaft zur Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen nachhaltig gesteigert werden. Zunächst sollte die Bildungsprämie 2011 auslaufen, doch mittlerweile läuft bereits die dritte Förderphase, die am 31. Dezember 2017 endet. All diejenigen, die ohnehin mit einer individuellen beruflichen Weiterbildung liebäugeln, sollten sich die Chance nicht entgehen lassen und die noch verfügbare Bildungsprämie nutzen.

Weiterbildungsinteressierte, die sich im Vorfeld der geplanten Maßnahme eingehend mit den Finanzierungsmöglichkeiten befassen und dabei auch auf die Bildungsprämie stoßen, sollten wissen, dass man hier differenzieren muss. So unterscheidet man in diesem Zusammenhang zwischen den folgenden Komponenten:

  • Prämiengutschein
    Der vom Staat für eine Weiterbildungsmaßnahme bereitgestellte Prämiengutschein ist der Inbegriff der Bildungsprämie und kann sich auf bis zu sage und schreibe 1.000 Euro belaufen. Allerdings ist der Gutschein stets auf 50 Prozent der Gesamtkosten beschränkt, so dass sich der Staat zur Hälfte an den Kosten der Qualifizierungsmaßnahme beteiligt.
  • Weiterbildungssparen
    Das sogenannte Weiterbildungssparen bildet den zweiten Teil der Bildungsprämie und ist im Vermögensbildungsgesetz geregelt. So besteht die Möglichkeit, das nach dem Vermögensbildungsgesetz angesparte Guthaben zur Finanzierung einer Weiterbildung zu nutzen. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Prämiengutschein genutzt werden oder zur Finanzierung des Eigenanteils einer entsprechend geförderten Maßnahme dienen.

Voraussetzungen für die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist eine überaus reizvolle Option zur Finanzierung einer Weiterbildung und kann Interessenten den damit verbundenen Kostendruck zu einem erheblichen Teil von den Schultern nehmen. Wer aufgrund hoher Gebühren bislang gehadert hat, kann sich die gewünschte Finanzierung mithilfe der Bildungsprämie leisten. Da Bildung der Schlüssel zum beruflichen Erfolg ist, leistet die Bildungsprämie so einen wichtigen Beitrag zur Karriereentwicklung. Zunächst ist allerdings auf die Voraussetzungen hinzuweisen, die mit der Inanspruchnahme einer solchen Förderung einhergehen. Diese kann nur gewährt werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten
  • Mindestalter von 25 Jahren

Für welche Maßnahmen kann die Bildungsprämie genutzt werden?

Diejenigen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen und die Bildungsprämie nutzen wollen, müssen natürlich auch wissen, für welche Qualifizierungen diese überhaupt genutzt werden kann. Grundsätzlich kommt eine derartige Förderung für sämtliche berufliche Weiterbildungen infrage. Allerdings muss der betreffende Anbieter auch Bildungsprämiengutscheine akzeptieren.

Wo kann man die Bildungsprämie beantragen?

Menschen, die eine Bildungsprämie beantragen möchten, sollten ihr Weiterbildungsziel konkret formulieren und sich an eine der zahlreichen Beratungsstellen in der gesamten Bundesrepublik wenden. Dort kann man sich eingehend beraten lassen und bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen die Antragstellung vornehmen. Unabhängig davon, ob man noch Informationen sammelt oder bereits fest entschlossen ist, ist man bei einer Beratungsstelle in Sachen Bildungsprämie an der richtigen Adresse.

Wie oft kann man eine Bildungsprämie erhalten?

Im Beratungsgespräch oder auch schon im Zuge der individuellen Recherche ist auch die Frequenz der Inanspruchnahme der Bildungsprämie immer wieder ein Thema. Wer sich dem lebenslangen Lernen verschrieben hat und immer wieder neue Qualifikationen sammelt, um beruflich auf dem neuesten Stand zu sein oder sich weiterzuentwickeln, fragt sich unweigerlich, wie oft eine Bildungsprämie in Anspruch genommen werden kann.

Pro Person kann alle zwei Jahre eine Bildungsprämie eingesetzt werden, wobei hier stets das Datum des Beratungsprotokolls als Stichtag dient. Für den Fall, dass man seine Bildungsprämie nicht genutzt hat, gibt man den Gutschein einfach wieder zurück und kann dann bereits im Folgejahr einen neuen Anlauf nehmen.

Gibt es Alternativen zur Bildungsprämie?

Wenn eine Bildungsprämie nicht eingesetzt werden kann, lohnt es sich, nach Alternativen Ausschau zu halten, denn es gibt noch weitere Förderungen, die zur Finanzierung einer Weiterbildung beitragen können.

Wer einen gewissen Rechercheaufwand nicht scheut, kann so bares Geld sparen und von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem die folgenden Optionen:

  • Aufstiegs-BAföG
  • Weiterbildungsstipendium
  • Bildungscheck NRW
  • Bildungsgutschein

Mitunter beteiligt sich auch der Arbeitgeber an den Kosten oder übernimmt diese vollständig.




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Dieser Beitrag wurde zuletzt am 23.02.2024 aktualisiert.

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