VHS Bildungsprämie
In Zusammenhang mit einer Weiterbildung oder anderweitigen Qualifizierungsmaßnahme fällt immer wieder der Begriff Bildungsprämie. All diejenigen, die an einer zusätzlichen Qualifikation interessiert sind und nicht wissen, worum es sich bei der Bildungsprämie handelt, sollten nicht einfach darüber hinweggehen, sondern sich stattdessen eingehend informieren. Da die Kosten für eine Weiterbildung zuweilen recht hoch ausfallen können, ist jede Möglichkeit einer Förderung überaus willkommen und sollte folglich genutzt werden. Gerade an den Volkshochschulen, die ein breites Spektrum an Sprach-, Beruflichen- und Grundbildungskursen anbieten, ist die Frage nach einer Förderung naheliegend.
Wer einen VHS-Kurs ins Auge fasst, will in der Regel zunächst wissen, ob und in welcher Form die eigene Weiterbildung bezuschusst werden kann. Der folgende Ratgeber ordnet die Bildungsprämie sachlich ein, zeigt, was sich seit der ursprünglichen Einführung verändert hat, und nennt die heute relevanten Förderwege für VHS-Kurse – inklusive der Punkte, auf die man bei der Planung wirklich achten sollte.
Bildungsprämie – Was ist das?

Wichtig zu wissen: Das bundesweite Programm „Bildungsprämie“ des Bundes ist Ende 2021 ausgelaufen. Neue Prämiengutscheine des Bundes werden seither nicht mehr ausgestellt. Der Begriff ist im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch geblieben und wird heute oft als Sammelbegriff für staatliche Zuschüsse zur Weiterbildung verwendet. Tatsächlich existieren auf Ebene der Bundesländer weiterhin sehr ähnliche Förderungen, die das gleiche Ziel verfolgen – nämlich einen Teil der Kursgebühren zu übernehmen. Wer also nach „VHS Bildungsprämie“ sucht, sucht im Kern nach einem Zuschuss zu seinem Volkshochschulkurs.
Historisch unterschied die Bildungsprämie zwei Komponenten, die man auch heute noch kennen sollte, weil sie das Grundprinzip vieler Nachfolgeprogramme erklären:
- Prämiengutschein
Der Prämiengutschein war der Inbegriff der Bildungsprämie. Der Staat übernahm damit 50 Prozent der Kursgebühren bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Genau dieses Halbe-Halbe-Prinzip findet sich bis heute in mehreren Länderprogrammen wieder. - Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen bildete den zweiten Teil und war im Vermögensbildungsgesetz geregelt. Hierbei ging es um die Möglichkeit, angespartes Guthaben vorzeitig und ohne Verlust der Arbeitnehmersparzulage für eine Weiterbildung einzusetzen.
FĂĽr die Praxis an der Volkshochschule ist vor allem der Zuschuss zu den KursgebĂĽhren relevant. Deshalb steht dieser im weiteren Verlauf im Mittelpunkt.
Welche Förderungen für VHS-Kurse heute relevant sind
Da die klassische Bildungsprämie des Bundes nicht mehr verfügbar ist, lohnt sich der Blick auf die Programme, die ihre Funktion übernommen haben. Welche davon infrage kommen, hängt entscheidend vom Bundesland und von der persönlichen Situation ab. Die Volkshochschulen selbst vergeben diese Förderungen nicht, akzeptieren aber in aller Regel die entsprechenden Gutscheine, da VHS-Kurse zu den anerkannten Weiterbildungen zählen.
Zu den wichtigsten Wegen, einen VHS-Kurs bezuschussen zu lassen, gehören:
- Landesförderungen mit Gutschein-Prinzip – Mehrere Bundesländer bieten Zuschüsse, die nach dem gleichen Muster wie die frühere Bildungsprämie funktionieren, etwa der Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen, der Qualifizierungsscheck in Hessen oder der Bildungsbonus beziehungsweise Weiterbildungsbonus in anderen Ländern. Die genauen Namen, Bedingungen und Förderhöhen unterscheiden sich von Land zu Land.
- Bildungsurlaub – In den meisten Bundesländern besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Viele VHS-Kurse sind als Bildungsurlaub anerkannt, was zwar keine Gebühren spart, aber Arbeitszeit für das Lernen freistellt.
- Aufstiegs-BAföG – Für höherwertige berufliche Fortbildungen, etwa zum Meister oder Fachwirt. Hier sind VHS-Kurse nur teilweise relevant, einige Volkshochschulen bieten aber entsprechende Lehrgänge an.
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit – Für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Voraussetzung ist eine zertifizierte Maßnahme nach AZAV, was nicht auf jeden VHS-Kurs zutrifft.
Welche dieser Optionen passt, lässt sich am verlässlichsten in einer Beratung klären. Die Volkshochschule vor Ort kann meist sagen, welche ihrer Kurse für welche Förderung anerkannt sind.
Voraussetzungen – wer gefördert werden kann
Die frühere Bildungsprämie des Bundes war an klar definierte Bedingungen geknüpft. Sie geben bis heute ein gutes Gefühl dafür, an welchen Stellschrauben die meisten Förderprogramme ansetzen. Typisch waren folgende Kriterien:
- Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unterhalb einer festgelegten Grenze (bei gemeinsam Veranlagten entsprechend höher)
- ein Mindestalter, ĂĽblicherweise ab dem Erwachsenenalter
Bei den heutigen Länderprogrammen gelten ähnliche, aber nicht identische Bedingungen. Manche stellen weniger auf das Einkommen ab und mehr auf den Beschäftigtenstatus oder den Sitz des Betriebs im jeweiligen Bundesland. Andere richten sich gezielt an bestimmte Gruppen wie Berufsrückkehrende, Beschäftigte kleiner Unternehmen oder Menschen ohne Berufsabschluss. Es ist daher ein häufiges Missverständnis, von „der einen“ Voraussetzung auszugehen – tatsächlich muss man die Bedingungen des konkret passenden Programms prüfen.
Für welche VHS-Kurse eine Förderung infrage kommt
Grundsätzlich kommen berufsbezogene Weiterbildungen für eine Förderung infrage. An der Volkshochschule fällt darunter ein großer Teil des Programms – vorausgesetzt, der Kurs lässt sich der beruflichen Qualifizierung zuordnen. Dazu zählen häufig:
- Sprachkurse, insbesondere mit Bezug zum Beruf oder zu einem anerkannten Zertifikat
- EDV- und IT-Kurse, etwa zu Office-Anwendungen, Buchhaltungssoftware oder digitalen Grundkompetenzen
- kaufmännische und betriebswirtschaftliche Lehrgänge
- Kurse zur beruflichen Grundbildung und Vorbereitung auf AbschlĂĽsse
Reine Hobby- oder Freizeitkurse – etwa Aquarellmalerei oder Yoga zur Entspannung – sind in der Regel nicht förderfähig, da der berufliche Bezug fehlt. Entscheidend ist außerdem, dass der Anbieter den jeweiligen Gutschein akzeptiert und die nötige Zertifizierung mitbringt. Bei den meisten Volkshochschulen ist das für die berufsbezogenen Kurse der Fall, dennoch sollte man es vor der Anmeldung konkret erfragen, statt es vorauszusetzen.
Wo kann man eine Förderung beantragen?
Wie hoch fällt der Zuschuss aus?
Eine feste Zahl lässt sich nicht seriös nennen, da die Höhe vom jeweiligen Programm und vom Bundesland abhängt. Verbreitet ist das Prinzip, dass die Hälfte der Kursgebühren übernommen wird, oft bis zu einem festen Höchstbetrag pro Kurs oder Jahr. Manche Landesprogramme deckeln den Zuschuss bei einigen Hundert Euro, andere setzen die Grenze höher an.
Für VHS-Kurse ist das in der Praxis besonders attraktiv, weil die Volkshochschulen ohnehin zu den günstigeren Anbietern gehören. Ein Sprach- oder EDV-Kurs an der VHS bewegt sich je nach Umfang und Region häufig im Bereich von rund 80 bis mehrere Hundert Euro. Wird davon ein Teil bezuschusst, sinkt der Eigenanteil entsprechend deutlich. Konkrete Beträge sollte man immer der aktuellen Programmbeschreibung der jeweiligen VHS und den Bedingungen des Förderprogramms entnehmen, da sich Gebühren und Förderhöhen regelmäßig ändern.
Wie oft kann man eine Förderung erhalten?
Wer sich dem lebenslangen Lernen verschrieben hat und immer wieder neue Qualifikationen sammelt, fragt sich zu Recht, wie oft eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Bei der früheren Bildungsprämie galt eine zeitliche Sperre – in der Regel konnte pro Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur ein Gutschein eingesetzt werden, wobei das Datum des Beratungsprotokolls als Stichtag diente.
Die heutigen Länderprogramme handhaben das unterschiedlich. Manche erlauben mehrere Förderungen pro Jahr, andere begrenzen sie auf einen festen Betrag im Kalenderjahr oder auf eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen. Wer regelmäßig VHS-Kurse besucht, sollte diese Frequenz von Anfang an mit der Beratungsstelle klären, um die Förderung optimal über mehrere Semester hinweg zu verteilen.
Online- und Präsenzkurse an der VHS – was ist förderfähig?
Seit viele Volkshochschulen ihr Angebot um Online- und Hybridkurse erweitert haben, stellt sich die Frage, ob auch diese gefördert werden können. In der Regel ist das Format – Präsenz, online oder hybrid – für die Förderfähigkeit nicht entscheidend. Maßgeblich sind der berufliche Bezug des Kurses und die Zertifizierung des Anbieters. Ein als Online-Veranstaltung durchgeführter Englisch- oder Buchhaltungskurs an der VHS kann also genauso förderfähig sein wie sein Präsenz-Pendant.
Für Lernende heißt das: Bei der Kurswahl darf der Fokus ruhig auf dem passenden Format liegen – wer abends von zu Hause aus lernen möchte, ist mit einem Online-Kurs gut bedient. Die Förderfrage hängt davon nicht ab. Im Zweifel klärt ein kurzer Anruf bei der Volkshochschule, ob der konkrete Online-Kurs für den gewünschten Gutschein anerkannt ist.
Häufige Fehler und Missverständnisse
Rund um die Förderung von Weiterbildungen halten sich einige Irrtümer hartnäckig. Sie zu kennen, erspart Enttäuschungen und unnötigen Aufwand:
- Die bundesweite Bildungsprämie sei weiterhin verfügbar – tatsächlich ist das Bundesprogramm ausgelaufen, an seine Stelle treten die Länderprogramme.
- Man könne sich erst anmelden und die Förderung später nachreichen – bei den meisten Programmen muss die Beratung und Gutscheinausstellung vor der Anmeldung erfolgen.
- Jeder VHS-Kurs sei automatisch förderfähig – reine Freizeitkurse ohne beruflichen Bezug fallen meist heraus.
- Die Bedingungen seien überall gleich – Einkommensgrenzen, Förderhöhen und Zielgruppen unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich.
Praktische Tipps für die Förderung eines VHS-Kurses
Damit der Zuschuss am Ende auch tatsächlich auf dem Gebührenbescheid landet, helfen ein paar einfache Schritte in der richtigen Reihenfolge:
- Klären Sie zuerst Ihr Bundesland und prüfen Sie, welches Förderprogramm dort aktuell läuft.
- Suchen Sie den passenden VHS-Kurs im aktuellen Programm und notieren Sie GebĂĽhr, Umfang und beruflichen Bezug.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle, bevor Sie sich verbindlich anmelden.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit, etwa Einkommensnachweise, sofern das Programm sie verlangt.
- Lösen Sie den ausgestellten Gutschein anschließend direkt bei der Volkshochschule ein und bewahren Sie alle Belege auf.
Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet den häufigsten Stolperstein – die zu frühe Anmeldung – und holt das Maximum aus der verfügbaren Förderung heraus.
Gibt es Alternativen zur Bildungsprämie?
Wenn ein klassischer Zuschuss nicht eingesetzt werden kann, lohnt es sich, nach Alternativen Ausschau zu halten, denn es gibt weitere Förderungen, die zur Finanzierung einer Weiterbildung beitragen können. Wer einen gewissen Rechercheaufwand nicht scheut, kann so bares Geld sparen und von verschiedenen Programmen profitieren. Zu nennen sind vor allem:
- Aufstiegs-BAföG für höherwertige berufliche Fortbildungen
- Weiterbildungsstipendium für besonders qualifizierte junge Fachkräfte
- Länderspezifische Bildungsschecks und -boni, etwa der Bildungsscheck NRW
- Bildungsgutschein der Agentur fĂĽr Arbeit fĂĽr Arbeitssuchende
Mitunter beteiligt sich auch der Arbeitgeber an den Kosten oder übernimmt diese vollständig. Gerade bei berufsbezogenen VHS-Kursen lohnt daher zusätzlich das Gespräch im eigenen Betrieb. Auch steuerlich lassen sich Weiterbildungskosten häufig als Werbungskosten geltend machen, was den Eigenanteil nachträglich verringert.
